Die Unfallversicherung ist obligatorisch für Arbeitnehmer in der Schweiz, einschliesslich Lernende, Praktikanten, Heimarbeiter, Volontäre sowie Arbeitnehmer in Lehr- oder Invalidenwerkstätten. Wenn der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden pro Woche für den Arbeitgeber tätig ist, so ist dieser auch gegen Nichtberufsunfälle zu versichern. Berufskrankheiten sind den Berufsunfällen gleichgestellt.
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