Unfallversicherung / UVGZ
Die Unfallversicherung ist obligatorisch für Arbeitnehmer in der Schweiz, einschliesslich Lernende, Praktikanten, Heimarbeiter, Volontäre sowie Arbeitnehmer in Lehr- oder Invalidenwerkstätten. Wenn der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden pro Woche für den Arbeitgeber tätig ist, so ist dieser auch gegen Nichtberufsunfälle zu versichern. Berufskrankheiten sind den Berufsunfällen gleichgestellt.
Kostenvergütungen
Über das UVG werden Heilbehandlungen bezahlt, wie z.B. Beispiel ambulante Behandlungen durch den Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktiker sowie ambulante Behandlungen im Spital wie auch von ihnen verschriebenen Medikamente. Kosten welche für Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in Spitälern übernommen werden, erfolgen in der allgemeinen Abteilung.
Taggeld
Wer infolge eines Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig wird, bekommt ein Taggeld vom UVG. Dieses wird vom 3. Tag nach dem Unfalltag ausbezahlt und beträgt bei einer vollen Arbeitsunfähigkeit, 80% des versicherten Salärs.
Invalidenrente
Über das UVG wird auch eine IV-Rente ausbezahlt. Wer durch einen Unfall invalid wird, hat darauf Anspruch. Die Invalidenrente beträgt bei einer Vollinvalidität 80% des versicherten Salärs.
Integritätsentschädigung
Wenn eine versicherte Person durch einen Unfall eine dauerhafte Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität erleidet, wird eine so genannte Integritätsentschädigung ausbezahlt. Dies ist eine Kapitalauszahlung.
Hilflosenentschädigung
Sofern die versicherte invalide Person dauernde Hilfe von Drittpersonen benötigt, so wird eine Hilflosenentschädigung ausbezahlt.
Hinterlassenenrente
Eine Hinterlassenenrente wird dann von der Unfallversicherung ausbehalt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall (oder an den Folgen) verstirbt. Die Rente wird an die Wittwe / den Wittwer und deren Kinder ausbezahlt.
UVG Zusatz (UVGZ)
Eine ergänzende Unfallversicherung bietet weitergehenden Schutz als das obligatorische UVG. So können Deckungen versichert werden wie der Lohnausfall über CHF 148'200.-, Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit aus dem UVG, zusätzliche Leistungen bei Invalidität oder Tod. Zudem werden Kosten in der privaten oder halbprivaten Abteilung von Spitälern auf der ganzen Welt sowie Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeiten übernommen.