Unfallversicherung / UVGZ

Die Unfallversicherung ist obligatorisch für Arbeitnehmer in der Schweiz, einschliesslich Lernende, Praktikanten, Heimarbeiter, Volontäre sowie Arbeitnehmer  in Lehr- oder Invalidenwerkstätten. Wenn der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden pro Woche für den Arbeitgeber tätig ist, so ist dieser auch gegen Nichtberufsunfälle zu versichern. Berufskrankheiten sind den Berufsunfällen gleichgestellt.

Kostenvergütungen

Über das UVG werden Heilbehandlungen bezahlt, wie z.B. Beispiel ambulante Behandlungen durch den Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktiker sowie ambulante Behandlungen im Spital wie auch von ihnen verschriebenen Medikamente. Kosten welche für Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in Spitälern übernommen werden, erfolgen in der allgemeinen Abteilung.

Taggeld

Wer infolge eines Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig wird, bekommt ein Taggeld vom UVG. Dieses wird vom 3. Tag nach dem Unfalltag ausbezahlt und beträgt bei einer vollen Arbeitsunfähigkeit, 80% des versicherten Salärs.

Invalidenrente

Über das UVG wird auch eine IV-Rente ausbezahlt. Wer durch einen Unfall invalid wird, hat darauf Anspruch. Die Invalidenrente beträgt bei einer Vollinvalidität 80% des versicherten Salärs.

Integritätsentschädigung

Wenn eine versicherte Person durch einen Unfall eine dauerhafte Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität erleidet, wird eine so genannte  Integritätsentschädigung ausbezahlt. Dies ist eine Kapitalauszahlung.

Hilflosenentschädigung

Sofern die versicherte invalide Person dauernde Hilfe von Drittpersonen benötigt, so wird eine  Hilflosenentschädigung ausbezahlt.

Hinterlassenenrente

Eine Hinterlassenenrente wird dann von der Unfallversicherung ausbehalt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall (oder an den Folgen) verstirbt. Die Rente wird an die Wittwe / den Wittwer und deren Kinder ausbezahlt.

UVG Zusatz (UVGZ)

Eine ergänzende Unfallversicherung bietet weitergehenden Schutz als das obligatorische UVG. So können Deckungen versichert werden wie der Lohnausfall über CHF 148'200.-, Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit aus dem UVG, zusätzliche Leistungen bei Invalidität oder Tod. Zudem werden Kosten in der pri­va­ten oder halb­pri­va­ten Ab­tei­lung von Spi­tä­lern auf der gan­zen Welt sowie Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeiten übernommen. 
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