Krankentaggeld (KTG)

Der Lohn der Mitarbeitenden ist auch dann geschuldet, wenn diese aufgrund Krankheit oder Schwangerschaft ausfallen. Dies ist für einen gewissen Zeitraum gesetzlich verankert. Wie lange die Lohnfortzahlungspflicht besteht, hängt von den Anzahl geleisteten Dienstjahren ab und von der an zuwendeten Skala (Berner Skala, Zürcher Skala oder Basler Skala). Eine Krankentaggeldversicherung ist jedoch nicht obligatorisch.

Versicherter Lohn

Mit einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung kann man das unternehmerische Risiko an eine Versicherung abwälzen. Man kann den Lohn zu 80%, 90% oder sogar zu 100% für maximal zwei Jahre versichern lassen. Bei einer KTG Versicherung wählt man eine Wartefrist welche Prämienrelevant ist und von den 730 Tage abgezogen wird. So kann man den Lohn beispielsweise bereits ab dem siebten Tag versichern lassen oder aber auch ab dem 14. / 30. / 60. oder 90. Tag.
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