Krankentaggeld (KTG)
Der Lohn der Mitarbeitenden ist auch dann geschuldet, wenn diese aufgrund Krankheit oder Schwangerschaft ausfallen. Dies ist für einen gewissen Zeitraum gesetzlich verankert. Wie lange die Lohnfortzahlungspflicht besteht, hängt von den Anzahl geleisteten Dienstjahren ab und von der an zuwendeten Skala (Berner Skala, Zürcher Skala oder Basler Skala). Eine Krankentaggeldversicherung ist jedoch nicht obligatorisch.