Organhaftpflicht (D&O)

Eine Organhaftpflichtversicherung (Directors and Officers Liability - kurz D&O) bietet Schutz für die Organe (GL & Verwaltungsrat) einer Unternehmung. Dieser Schutz kann nötig sein, falls dem VR eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird und Schadensersatz (aus Vermögensschäden) gefordert wird. Grundsätzlich schliesst diese Versicherung das Unternehmen für ihre Organe ab. Man kann sich jedoch auch als Privatperson für einzelne Mandate versichern lassen.

Eine D&O Versicherung bietet Schutz für das Privatvermögen der GL-Mitglieder und für den Verwaltungsrat. Sie ist insbesondere für die Übernahme von Entschädigungszahlungen und Abwehrkosten ausgelegt.

Es können je nach Anbieter und Wording der Gesellschaft Deckungserweiterungen angeboten werden. Diese beinhalten beispielsweise Fremdmandate, Unternehmensdeckung bei Freistellung, Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung), Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen, Organisationsrechtsschutz oder die Unterstützung bei Firmenstellungnahmen.

Zudem können Rechtsschutz- und oder Cyberbestandteile mitversichert werden wie vorsorgliche Rechtsberatungskosten, Vermögensschaden-Strafrechtsschutz, Vermögensschaden-Datenrechtsschutz, Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens, Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen, Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen oder Abwehr von Personen- und Sachschäden.

Assistance-Leistungen im Bereich Prävention können das Angebot abrunden.
Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen besteht kein Anspruch auf die Leistungen.

  
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