Die berufliche Vorsorge (2. Säule) zielt auf die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Falle von Pensionierung, Tod oder Invalidität ab. Zusammen mit der Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) und der freiwilligen Vorsorge (3. Säule) soll dies ermöglicht werden.
Obligatorisch ist das BVG für alle Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben und mehr als CHF 22'050.- verdienen.
Zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von CHF 25'725.- bis und mit CHF 88'200.-. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt. Speziallösungen (Kaderversicherungen) können sinnvoll sein, wenn der Jahreslohn höher ist und man keine Lücken im Sparanteil und Versicherungsschutz aufkommen lassen möchte. 1e-Lösungen (ab CHF 132'300.-) ermöglichen eine enorme Flexibilität bei der Anlagestrategie - je nach Lösung kann man in Immobilien, Fremdwährungen, Hypotheken-Anlagen und Aktien inverstieren.
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