Berufliche Vorsorge / BVG

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) zielt auf die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Falle von Pensionierung, Tod oder Invalidität ab. Zusammen mit der Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) und der freiwilligen Vorsorge (3. Säule) soll dies ermöglicht werden.


Obligatorisch ist das BVG für alle Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben und mehr als CHF 22'050.- verdienen.

Versicherter Lohn

Zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von CHF 25'725.- bis und mit CHF 88'200.-. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt. Speziallösungen (Kaderversicherungen) können sinnvoll sein, wenn der Jahreslohn höher ist und man keine Lücken im Sparanteil und Versicherungsschutz aufkommen lassen möchte. 1e-Lösungen (ab CHF 132'300.-) ermöglichen eine enorme Flexibilität bei der Anlagestrategie - je nach Lösung kann man in Immobilien, Fremdwährungen, Hypotheken-Anlagen und Aktien inverstieren.

Höhe der Altersrente

Bei Erreichung des Pensionsalters, wird unter Berücksichtigung des Umwandlungssatzes die Rente berechnet. Der Mindestumwandlungssatz beträgt momentan 6,8 Prozent für das ordentliche Rentenalter. Seit 2011 unterbreitet der Bundesrat mindestens alle zehn Jahre einen Bericht bezüglich des Umwandlungssatzes für die nächsten Jahre.

Altersgutschriften

Die Altersgutschriften werden in Prozenten des koordinierten Lohnes berechnet. Diese Gutschriften sind abhängig vom Alter des Arbeitnehmers:
  • 25 bis 34 Jahre: 7 Prozent
  • 35 bis 44 Jahre: 10 Prozent
  • 45 bis 54 Jahre: 15 Prozent
  • 55 bis 64/65 Jahre: 18 Prozent
Share by: