Berufliche Vorsorge / BVG
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) zielt auf die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Falle von Pensionierung, Tod oder Invalidität ab. Zusammen mit der Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) und der freiwilligen Vorsorge (3. Säule) soll dies ermöglicht werden.
Obligatorisch ist das BVG für alle Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben und mehr als CHF 22'680.- verdienen.
Versicherter Lohn
Zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von CHF 26'460.- bis und mit CHF 90'720.-. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt. Speziallösungen (Kaderversicherungen) können sinnvoll sein, wenn der Jahreslohn höher ist und man keine Lücken im Sparanteil und Versicherungsschutz aufkommen lassen möchte. 1e-Lösungen (ab CHF 136'080.-) ermöglichen eine enorme Flexibilität bei der Anlagestrategie - je nach Lösung kann man in Immobilien, Fremdwährungen, Hypotheken-Anlagen und Aktien inverstieren.
Höhe der Altersrente
Altersgutschriften
- 25 bis 34 Jahre: 7 Prozent
- 35 bis 44 Jahre: 10 Prozent
- 45 bis 54 Jahre: 15 Prozent
- 55 bis 64/65 Jahre: 18 Prozent